Mietpreisbremse und Bestellprinzip sind zum 1. Juni 2015 in kraft getreten

Zum 1. Juni 2015 sind die Gesetze Mietpreisbremse und das Bestellprinzip in kraft getreten. Was bedeuten die neuen Gesetze für Sie?

Aufgrund der Mietpreisbremse dürfen künftig die Mieten nach Neuvermietung nicht mehr um als 10 % über die ortsübliche Vergleichsmiete liegen.

Das Bestellprinzip ist ab den 1. Juni 2015 in kraft getreten. Was bedeutet die Neuregelung für Vermietungen? Ab den 01.Juni.2105 zahlt derjenige die Maklerprovision, der den Makler beauftragt. Das bedeutet wer zukünftig als Vermieter eine Vermietung an den Immobilienmakler übergibt, zahlt den Makler und nicht mehr der Mieter. Da der Vermieter den Makler beauftragt hat.

Das Bestellprinzip gilt aber nur bei Vermietungen.

Ich zeige Ihnen auf, warum es trotzdem Sinn macht weiterhin Ihre Wohnung über Mauerwerk Hamburg Immobilien zu vermarkten.

Ich erstelle Ihnen ein repräsentatives Exposé und biete Ihnen eine maßgeschneiderte Vermarktung für Ihr Objekt.

In Abstimmung mit Ihnen organisiere ich Besichtigungstermine mit Mietinteressenten und treffe eine erste Vorauswahl unter den Interessenten. Hierbei berücksichtige ich nicht nur die Bonität des Mietinteressenten, sondern auch Persönlichkeitsmerkmale, um Ihnen den perfekten Mieter für Ihr Objekt anbieten zu können.

Selbstverständlich halte ich Sie permanent über die Vermietungsaktivitäten informiert und erstelle in Absprache mit Ihnen den Mietvertrag. Nach Abschluss eines Mietvertrages führe ich die Wohnungsübergabe für Sie durch und erstelle ein entsprechendes Wohnungsübergabeprotokoll.

Als Vermieter können Sie die Maklerprovision von der Steuer absetzen.

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